Eine Hotelangestellte bei Vorbereitungsarbeiten in einem Gästezimmer vor der Wiedereröffnung
APA/Robert Jaeger
Öffnung am 19. Mai

Hotellerie trotz offener Fragen hoffnungsvoll

Am Mittwoch in einer Woche geht mit fünfeinhalbmonatiger Verspätung für weite Teile der Gastronomie und Hotellerie das Jahr erst richtig los. Der Aufwand für Gast- und Beherbergungsbetriebe dürfte zumindest anfangs beträchtlich sein, etliche Details harren noch einer Klärung. Die Vorfreude überwiegt derzeit dennoch.

Die Hotellerie war pandemiebedingt für Privatgäste seit Anfang November 2020 gesperrt, die Gastronomiebetriebe durften seit November nur Speisen zur Abholung anbieten. Mit 19. Mai können nun in der Gastronomie sowohl Gastgärten als auch Innenräume geöffnet werden. Das sei ein „Vertrauensvorschuss für die Branche“, sagte am Montag Wirtschaftskammer-Gastronomieobmann Mario Pulker.

Gleiches gilt für Hotels. Entsprechend erfreut zeigte sich Michaela Reitterer, Präsidentin der österreichischen Hoteliervereinigung, am Dienstag im Ö1-Morgenjournal. Nach „Monaten völliger Ungewissheit", auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sei es „jetzt einmal schön, dass wir aufsperren können“.

„3-G-Regel“ als Maß aller Dinge

Die „3-G-Regel: getestet, geimpft oder genesen“ gilt für alle Gäste in Restaurants und Hotels. Wie lange die Tests gültig sind, hängt von der Methode ab: Negative Selbsttests mit einer Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem sind 24 Stunden gültig, Antigen-Tests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden. Betriebe können auch an Ort und Stelle Tests durchführen, diese gelten dann nur für die Dauer des Aufenthalts.

"Ich kenne mich aus“, sagte Reitterer und hält die Komplexität der Regelung für durchschaubar, allerdings: „Wie wir das dann tatsächlich in der Hotellerie machen, das auch immer wieder nachzuprüfen, das wird die Praxis zeigen.“ Sie sieht die jetzige Bestimmung als „einen ersten Schritt“ und hofft auf weitere Erleichterungen ab Juli, wie sie Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag in Aussicht gestellt hatte.

Was tun, wenn der Test abläuft?

Tatsächlich sind einige Punkte im konkreten Ablauf für Hotelgäste noch nicht ausgereift. Was ist etwa, wenn die Aufenthaltsdauer die Gültigkeitsdauer des vorgewiesenen Tests überschreitet? Was tun, wenn sich keine Teststationen in der Nähe des Beherbergungsbetriebes befinden? Reitterer dazu im Morgenjournal: „In der Ferienhotellerie, gerade in den größeren Hotels, wird es vielleicht hier einen Art Testcorner geben, wo man das auch abwickeln wird können. Wie das einzelne Hotel oder Unternehmen darauf reagiert, können wir heute nicht sagen. Das wird uns auch ein bisschen so die erste Woche weisen.“

Regeln für Öffnungen präsentiert

Am Montag hat die Regierung die für 19. Mai geplanten Öffnungsschritte präsentiert. Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen. Zutritt wird es nur für Geimpfte, Getestete und Genesene geben. Auch private Treffen werden wieder möglich.

Die ÖHV-Chefin geht davon aus, dass im Laufe der Zeit genügend Testkits für alle Betriebe in Österreich zur Verfügung stehen werden, schließlich brauche man diese „ja de facto dann auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“.

Verhalten optimistisch in die Zukunft

Trotz des absehbaren Mehraufwands sowie etwaiger Unwägbarkeiten sowohl für Gastgeber als auch für Gäste blickt Reitterer recht hoffnungsvoll in die Zukunft: „Wir haben an dem Pfingstwochenende schon einige Buchungen, also fast viele Buchungen. (…) Ich glaube, wenn die Gäste auch sehen, dass es gut funktioniert, dann wird der Juni noch ein halbwegs guter Monat werden.“

Weniger optimistisch zeigte sie sich, was den Städtetourismus betrifft. Zwar sei es diesbezüglich sehr wichtig, dass auch die Kulturbetriebe wieder öffnen dürfen, eine nachhaltige Erholung werde aber auf sich warten lassen: „Uns gehen die internationalen Gäste ab, und das wird wohl das ganze Jahr heuer noch so bleiben.“

Feilen an „Grünem Pass“

Inzwischen legte das Gesundheitsministerium auch die Lockerungsverordnung für die Zeit ab dem 19. Mai vor – auch hier finden sich keine näheren Erläuterungen zum Testprozedere während längerer Urlaubsaufenthalte. Konkret heißt es darin nur: „Für den Zutritt zu einem Beherbergungsbetrieb ist ein negativer Test, eine Genesung oder eine Impfung vonnöten. Der Nachweis ist während des gesamten Urlaubs aufzuheben. (…)“

Auf europäischer Ebene tauschte sich am Dienstag Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mit dem deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn über den „Grünen Pass“ aus, der die Reisefreiheit in der EU wieder ermöglichen soll. Geht es nach Österreich, soll das europaweit bis spätestens Ende Juni der Fall sein. Klappt das nicht, will man bilateral Abkommen treffen. „Gerade deutsche Urlaubsgäste sind für uns ein großer Faktor“, sagte Köstinger.