EGMR bestätigt Whistleblower-Urteil in „Luxleaks“-Prozess

Luxemburg verstößt mit der Verurteilung eines der beiden Hauptangeklagten im Prozess um die „Luxleaks“ nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht gegen dessen Recht auf freie Meinungsäußerung.

Mit der Geldbuße von 1.000 Euro für den Mann sei ein fairer Ausgleich zwischen seinen Rechten und denen seines ehemaligen Arbeitgebers gefunden worden, teilte das Gericht heute in Straßburg mit.

Der Fall behandelt die Affäre um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden.

Akten zu Steuervermeidungspraktiken veröffentlicht

Mit den „Luxleaks“ hatten zwei frühere Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht.

Sie wurden zwischen 2012 und 2014 veröffentlicht. Während einer von ihnen als Whistleblower frei von Strafe blieb, wurde der zweite Hauptangeklagte, Raphael Halet, wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

Anders als die luxemburgischen Instanzen stufte das Menschenrechtsgericht Halet ebenfalls als Whistleblower ein. Dennoch bestätigte es die Sichtweise des Luxemburger Berufungsgerichts. Es seien die von Halet zu Tage gebrachten Informationen nicht von ausreichend öffentlichem Interesse gewesen, um den daraus resultierenden Schaden an PwC auszugleichen.

Halet war erst nach dem Bekanntwerden der Affäre durch seinen Kollegen mit vertraulichen Steuerdokumenten an einen Journalisten herangetreten.