EU-Gericht urteilt zu Amazons Steuervorteilen

Das EU-Gericht fällt heute zwei mit Spannung erwartete Urteile zu umstrittenen Steuervergünstigen für multinationale Konzerne in Luxemburg. Konkret sollen die Richter entscheiden, ob der luxemburgische Staat von der EU-Kommission gezwungen werden kann, vom weltgrößten Onlinehändler Amazon rund 250 Mio. Euro Steuern plus Zinsen nachzufordern.

Im zweiten Fall geht es um Steuern in Höhe von 120 Mio. Euro, die Luxemburg von dem französischen Energieunternehmen Engie nachfordern soll.

EU-Anordnung von 2017

Die Anordnung im Fall Amazon hatte die EU-Kommission 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt hat, um es an sich zu binden. Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben. Zwei Unternehmen der Engie-Gruppe haben nach einer 2018 angeschlossenen Untersuchung der EU-Kommission etwa ein Jahrzehnt lang auf ihre Gewinne in Luxemburg fast gar keine Steuern gezahlt.

Beklagte weisen Vorwurf zurück

Amazon, Engie und Luxemburg weisen den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit der Vergünstigungen zurück und haben deswegen Einspruch beim EU-Gericht eingelegt. Die dort zuständigen Richter sprechen nun Urteile, die aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden könnten.

Vor dem EuGH wehrt sich die Brüsseler Behörde derzeit bereits gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, von Apple bis zu 13 Mrd. Euro an Steuern zurückzufordern.

EuGH-Urteil zu Schadenersatz wegen Flugzeuglandung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) seinerseits urteilt zu einer Schadenersatzklage wegen einer unsanften Flugzeuglandung. Die Klägerin war mit der Fluggesellschaft Altenrhein Luftfahrt von Wien nach St. Gallen geflogen und hatte nach eigenen Angaben bei der Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten.

Der Oberste Gerichtshof in Wien möchte nun wissen, ob die Verletzung eines Fluggasts bei der Landung als „Unfall“ angesehen werden kann. Wenn ja, könnte das nach internationalem Recht einen Schadenersatzanspruch begründen.