Schulkinder erhalten „Testpass“ für Zutritt

Schülerinnen und Schüler, die sich ab nächster Woche – also mit Start der Öffnung – in Schulen auf das Coronavirus testen lassen, erhalten auch von den Schulen einen gültigen Nachweis. Dieser dient als Vorlage zum Beispiel für den Friseur und den Restaurantbesuch. Das kündigte ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann heute an.

Die Schule gelte als „befugte Stelle“ für das Ausstellen eines Testnachweises, so Faßmann weiter. Dafür werde es einen „Testpass“ geben, der vorgelegt werden kann. Darin sollen die Ergebnisse (drei pro Seite) eingeklebt werden. Die Tests werden, so Faßmann, montags, mittwochs und freitags vor dem Unterricht stattfinden.

Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen und Apotheken – 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt. Schülerinnen und Schüler unter zehn Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regeln keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen.

PCR-Gurgeltests an Schulen

An der Pressekonferenz nahmen auch Wiens Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (NEOS) und der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) teil. Sie kündigten an, dass man die PCR-Gurgeltests bis Herbst weiter ausrollen wolle.

Damit sollen die Tests an Schulen genauer werden. Bis es einen zugelassenen Impfstoff für Zwölf- bis 16-Jährige gibt, müsse man weiter testen, so Hacker.