Ermittlungsverfahren gegen Kurz wegen Falschaussage

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli eingeleitet und führt die beiden als Beschuldigte. Das teilte der Regierungschef selbst vor dem Ministerrat mit. Basis war eine Anzeige von SPÖ und NEOS wegen vermeintlicher Falschaussage im U-Ausschuss zu Ibiza- und Casinos-Affäre. An Rücktritt denkt Kurz nicht.

Wie der Kanzler betonte, könne die WKStA jederzeit einen Strafantrag stellen. Er gehe davon aus, dass sie das auch tun werde. Es handle sich dabei um ein Einzelrichterverfahren und er würde einer Befragung durch einen Richter „auch sehr gerne nachkommen“. Er habe selbstverständlich alle Fragen immer wahrheitsmäßig beantwortet.

Eine Verurteilung könne er sich daher auch beim besten Willen nicht vorstellen. Er sei sich immer bewusst gewesen, dass der U-Ausschuss ein wichtiges Gremium sei, dem man Rede und Antwort stehen müsse. Gleichzeitig erinnerte Kurz aber auch daran, dass viele, der im Ausschuss gestellten Sachverhalte, schon etliche Zeit zurücklägen.