VfGH: Kanzleramt muss Akten an U-Ausschuss liefern

Das Bundeskanzleramt muss die von der Opposition eingeforderten Unterlagen an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss liefern. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. SPÖ, FPÖ und NEOS hatten drei entsprechende Anträge an das Höchstgericht gestellt.

Konkret wurde entschieden, dass dem U-Ausschuss die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie näher bezeichneter Bediensteter des Bundeskanzleramtes aus dem Untersuchungszeitraum (18. Dezember 2017 bis 10. Dezember 2019) vorzulegen sind.

Geliefert werden müssen zudem Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria, die nicht bereits vorgelegt worden sind. Ein Antrag auf Vorlage näher bezeichneter Nachrichten auf dem Mobiltelefon des Bundeskanzlers wurde zurückgewiesen, weil die dem Antrag zugrunde liegende Aufforderung „nicht hinreichend bestimmt“ war.

Das Bundeskanzleramt sicherte gegenüber der APA die Übermittlung aller geforderten Akten an den U-Ausschuss noch heute zu.