Anti-Terror-Paket von Ministerrat beschlossen

Das nach dem Anschlag in Wien vereinbarte Anti-Terror-Paket ist gestern vom Ministerrat beschlossen worden und geht damit in die parlamentarische Behandlung über. Die größten Streitpunkte darin: Nach Terrorparagrafen Verurteilte können bei bedingter Entlassung zu einer Fußfessel verpflichtet werden, und es wird ein neuer Straftatbestand für religiös motivierte Verbrechen eingeführt.

Auch für die islamische Glaubensgemeinschaft ändert sich zu deren Ärger einiges. So muss unter anderem künftig eine Art Imame-Verzeichnis geführt werden. Zudem wird die Religionsgesellschaft ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, eine Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen zu führen.

Im Justizteil geht es unter anderem um die Ausweitung der gerichtlichen Aufsicht auf Täter, die gegen Terrorparagrafen, aber auch gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. Mittels Weisungen kann auf eine Distanzierung des Täters von seinem Umfeld, das zur Radikalisierung beigetragen hat, hingewirkt werden. Das kann gewisse Orte wie Bethäuser meinen, aber auch Tätigkeiten wie Arbeit in Jugendvereinen können untersagt werden.

Fokus auf elektronische Fußfessel

Überwacht werden kann das mittels elektronischer Hilfsmittel wie der Fußfessel. Dafür notwendig ist nicht nur die Zustimmung des Betroffenen, sondern auch, dass die Verurteilung eine Strafe von über 18 Monaten umfasste. Eine Novelle aus dem Infrastrukturressort schließt Terrorverdächtige vom Führerschein aus.

Etabliert wird ein Straftatbestand bezüglich religiös motivierter extremistischer Verbindung. In den Erläuterungen wird betont, dass es sich hier um eine neutrale Formulierung handelt, also nicht nur der Islam gemeint ist. Fälle, die Terrordelikte betreffen, sollen jeweils derselben Gerichtsabteilung zugewiesen werden. Eingeführt werden Entlassungskonferenzen bei einschlägig Verurteilten. Vor einer Enthaftung müssen jedenfalls Staatsschutz und Koordinationsstelle für Extremismusbekämpfung und Deradikalisierung einbezogen werden.

Verbot bei Symbolen ausgeweitet

Erleichtert werden soll die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft, wobei diese nur bei Doppelstaatsbürgern möglich ist. Verboten werden diverse Symbole von als radikal eingestuften Organisationen. Betroffen sind die Identitäre Bewegung Österreich, deren Parallelorganisation Die Österreicher, die sunnitisch-islamistischen Gruppierung Hizb ut-Tahrir, die dschihadistisch-islamistische Gruppierung Kaukasus-Emirat sowie die marxistisch-leninistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front. Zudem soll nunmehr die gesamte Gruppierung Hisbollah und nicht nur wie bisher der militärische Teil vom Symbole-Verwendungsverbot umfasst sein.