„Cum-Ex“-Skandal: Deutsche Apobank soll 49 Mio. Strafe zahlen

Wegen Verwicklung in die hoch umstrittenen „Cum-Ex“-Aktiendeals soll die Deutsche Apotheker- und Ärztebank rund 49 Millionen Euro an den Fiskus zahlen. Gegen den Behördenbescheid habe man Einspruch eingelegt, wie die Apobank mitteilte. Das Finanzinstitut bildete in seiner Bilanz Rückstellungen in entsprechender Höhe. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Bei den „Cum-Ex“-Deals inszenierten Finanzmarktjongleure ein Verwirrspiel mit Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch und bekamen dadurch Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Apobank war laut „Handelsblatt“ dabei keine treibende Kraft, vielmehr war sie nur als Depotbank tätig und verwahrte Aktien, für die Steuerbescheinigungen ausgestellt wurden. Auf Basis dieser Bescheinigungen erfolgten später Erstattungen.

Zahlreiche andere Banken waren in die „Cum-Ex“-Deals zulasten der Staatskasse und damit zulasten der Allgemeinheit involviert – auch sie wurden bereits zur Kasse gebeten, das in teilweise deutlich größerem Umfang als die Apobank. Laut einem Urteil des Bonner Landgerichts von 2020 waren „Cum-Ex“-Deals eine Straftat. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) will hierzu Mitte Juni ein finales Urteil sprechen.