EU-Kommission prüft Einspruch gegen Urteil zu Amazon

Die EU-Kommission behält sich einen Einspruch gegen das Urteil des EU-Gerichts zu Steuervorteilen für den Onlinehändler Amazon vor. „Wir werden das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche weitere Schritte nachdenken“, erklärte die für Wettbewerbsfragen zuständige Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager gestern in Brüssel.

Steuervorteile, die nur ausgewählten multinationalen Unternehmen gewährt würden, schädigten den fairen Wettbewerb in der EU. „Alle Unternehmen sollten ihren gerechten Steueranteil zahlen“, so Vestager.

Das EU-Gericht hatte geurteilt, dass die EU-Kommission nicht hinreichend nachgewiesen hat, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert wurde. Die zuständigen Richter kippten damit eine Anordnung der EU-Kommission, nach der Luxemburg von dem US-Konzern rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachfordern soll. Die Entscheidung könnte nun noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.