VfGH: Kanzleramt muss U-Ausschuss Akten liefern

Das Bundeskanzleramt muss von der Opposition geforderte Unterlagen an den „Ibiza“-U-Ausschuss liefern. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute. SPÖ, FPÖ und NEOS hatten drei entsprechende Anträge an das Höchstgericht gestellt. Der Antrag auf Übermittlung der Handynachrichten des Bundeskanzlers wurde hingegen zurückgewiesen, teilte der VfGH in einer Aussendung mit. In der Frage, ob Mails unwiderruflich gelöscht wurden, verwies der VfGH auf eine allfällige Exekution.

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