Verordnung zu kleinem Grenzverkehr in Kraft

Nach der Entscheidung Bayerns, den kleinen Grenzverkehr wieder zuzulassen, ist seit Mitternacht auch eine entsprechende Verordnung Österreichs in Kraft. Damit solle sichergestellt werden, dass die Österreicher aus Bayern auch wieder zurückkehren dürfen.

Die „3-G-Regel“ ermögliche eine Einreise mit aktuellem Immunitätsnachweis (geimpft, getestet oder genesen) ohne darauffolgende Quarantäne, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. „Dieses Vorziehen betrifft Einreisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben.“

Sowohl Bayern als auch Österreich werden in Kürze wieder touristische Angebote machen. Bayern hatte das für den 21. Mai angekündigt. Ab dem 19. Mai werde es in Österreich „breitflächige Öffnungen mit Sicherheitsmaßnahmen“ geben, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Dabei würden Geimpfte, Genesene und Getestete gleichgestellt und die Quarantänebestimmungen für Einreisende aus Nichtrisikogebieten „abgeschafft“.

Platter fordert Regelung auch für Südtirol

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) forderte in einer Stellungnahme, dass für Südtirol „dieselbe Regelung zur Anwendung kommt, damit es auch im Grenzverkehr zwischen Tirol und Südtirol“ Erleichterungen gebe. Über die Lösung mit Bayern zeigte er sich erfreut, denn „besonders heute gab es große Unsicherheiten an der Grenze“. Nun herrsche Klarheit, die vor allem für die Grenzregionen wichtig sei.