Polen: Briefwahlvorbereitung ohne Rechtsgrundlage

Polens Oberste Kontrollkammer NIK hat den im Vorjahr gescheiterten Versuch der Regierung verurteilt, die Präsidentschaftswahl als Briefwahl durchzuführen, um den geplanten Termin 10. Mai 2020 halten zu können. Die Kontrollinstanz kritisierte die letztlich nutzlosen Vorbereitungen heute als nicht nur kostspielig, sondern auch illegal.

Wie die NIK in einer Pressekonferenz feststellte, hatte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki keine Rechtsgrundlage für seine Anweisungen an Regierungsbehörden und staatlich kontrollierte Unternehmen. Selbst die außergewöhnlichen Umstände einer Pandemie gäben staatlichen Institutionen nicht das Recht, außerhalb des Gesetzesrahmens zu handeln und dafür öffentliche Ressourcen zu vergeuden, erklärte der NIK-Vorsitzende Marian Banas.

NIK stellt rechtliche Schritte in den Raum

Nach NIK-Berechnungen kosteten die Briefwahlvorbereitungen mit Schritten wie dem Drucken von nie an die Wähler ausgegebenen Stimmzetteln 76 Millionen Zloty (knapp 17 Mio. Euro) an Steuergeld. Deshalb informierten die NIK-Prüfer nach ihren Angaben auch die Staatsanwaltschaft darüber, dass möglicherweise Staatsunternehmen wie die Post und die Staatsdruckerei mit ihrer Beteiligung Gesetze verletzt haben könnten.

Auch Mitarbeitern des Regierungsamtes, des Innenministeriums und anderer offizieller Stellen könnten Anklagen wegen Gesetzesbruchs drohen, ergänzten NIK-Vertreter. Die Entscheidung darüber liege bei der Staatsanwaltschaft.

Die Regierung von Ministerpräsident Morawiecki verteidigte ihr damaliges Vorgehen. Das Ziel sei gewesen, die Präsidentschaftswahl innerhalb der Verfassungsfrist abzuhalten und dennoch die Gesundheit der Bürger zu schützen. Oppositionspolitiker forderten hingegen eine strafrechtliche Verfolgung des Regierungschefs.