Arbeitsrechtler: Arbeitgeber kann Info zu Impfstatus einfordern

Muss ich meinem Arbeitgeber darüber Auskunft geben, ob ich mich gegen das Coronavirus habe impfen lassen? Ja, meint Franz Marhold, Leiter des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien. Denn ein Arbeitgeber bzw. eine Arbeitgeberin habe das gerechtfertigte Interesse über die Infektionsgefahr, die von einem Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin ausgeht, informiert zu sein. Und er habe die Verantwortung, seine Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden zu schützen.

Den Vorgesetzten über eine – dann doch nicht durchgeführte – Impfung anzulügen, sei jedenfalls keine gute Idee. Das könnte nicht nur zur Kündigung, sondern bei einer besonderen Gefährdungslage auch zur Entlassung führen, so Marhold heute im Ö1-Morgenjournal.

Der Arbeitgeber könne auch eine Impfung einfordern, eine Weigerung könne im Extremfall die Kündigung zur Folge haben – allerdings erst dann, wenn alle anderen Möglichkeiten wie Trennwände, Einzelbüro oder Homeoffice ausgeschöpft seien.

Impfmuffel „normal“ kündbar

Die rechtliche Beurteilung, ob der Impfstatus dem Arbeitgeber überhaupt bekanntzugeben ist, sei schwierig, sagen Fachleute der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer in Salzburg. Da eine Kündigung in Österreich ohne Angabe von Gründen erfolgen kann, könne das auch Impfmuffel treffen, hieß es.

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SPÖ Tirol gegen „Impfpflicht durch Hintertür“

Der Tiroler-SPÖ-Chef Georg Dornauer sprach sich heute gegen eine „Impfpflicht durch die Hintertür“ aus. „Ich habe bereits im Jänner dieses Jahres davor gewarnt, dass Arbeitnehmer, die sich nicht impfen lassen, relativ schnell ein Problem aus arbeitsrechtlicher Sicht bekommen könnten“, so Dornauer. Er plädiert für „klare arbeitsrechtliche Regelungen bis hin zu einem Kündigungsschutz für Menschen, die sich – aus welchem Grund auch immer – nicht impfen lassen wollen oder können“. Er sei für die Impfung, aber gegen einen Zwang.