„Sputnik“ und Sinopharm gelten nicht für „Grünen Pass“

Für den österreichischen „Grünen Pass“, der die Eintrittskarte ins Kaffeehaus oder Freibad sein wird, gilt nicht jeder Coronavirus-Impfstoff. Wie das Gesundheitsministerium klarstellte, werden nur die in der EU zugelassenen Impfstoffe akzeptiert. Wer sich im Ausland mit dem russischen Impfstoff „Sputnik V“ oder dem chinesischen Sinopharm immunisieren hat lassen, muss also trotzdem einen negativen Test vorweisen. Eine „Nachimpfung“ empfiehlt das Gesundheitsministerium derzeit nicht.

Als „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ fürs Gasthaus, Hotel und Co. gelten Bestätigungen über eine überstandene Infektion während der vergangenen sechs Monate, aktuelle negative Antigen- oder PCR-Tests oder eben auch eine Impfung „mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19“, wie es in der Verordnung heißt.

„Als Impfnachweis zählen all jene Impfstoffe, die von der EMA zugelassen worden sind“, betonte das Gesundheitsministerium. Das umfasst derzeit konkret Biontech Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Johnson & Johnson.

Beispiel Serbien

In Serbien etwa konnten sich zwischenzeitlich auch Ausländer, also auch Österreicher, impfen lassen. Dort wurden allerdings auch „Sputnik V“ und Sinopharm gespritzt – wer diese Impfstoffe bekommen hat, gilt in Österreich nun nicht als geimpft im Sinne des „Grünen Passes“ und muss sich trotzdem vorm Gasthausbesuch testen lassen.

„Das breit gefächerte Testangebot steht selbstverständlich auch jenen Menschen zur Verfügung, die sich freiwillig mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff haben impfen lassen“, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Stellungnahme auf Anfrage der APA. „Dass sich diese Menschen noch einmal mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff impfen lassen, können wir derzeit noch nicht empfehlen. Dafür gibt es aktuell nicht genügend wissenschaftliche Daten.“