Nächtliche Ausgangsbeschränkungen enden

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen enden heute um 24.00 Uhr. Der Hauptausschuss hatte diese Coronavirus-Schutzmaßnahme zuletzt bis 15. Mai verlängert. Mit einer gestern kundgemachten Verordnung nahm Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auch die bei Entfall des Paragrafen 2 „Ausgangsregelung“ nötigen kleinen Änderungen in der vierten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor.

So wurden im Inhaltsverzeichnis die Einträge für Paragraf 2 und Verweise darauf in anderen Bestimmungen gestrichen. In Kraft tritt diese Verordnung mit 16. Mai. Der Paragraf 2 mit den Ausgangsregelungen selbst steht ohnehin nur bis 15. Mai in Geltung, weil sie der Hauptausschuss immer nur für zehn Tage verlängern konnte.

Morgen ist dann – ausgenommen nur Weihnachten – der erste Tag seit 3. November, an dem „das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs“ auch von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht mehr nur für die bekannten Ausnahmen zulässig ist. Am Mittwoch treten dann die großen Lockerungen für Gastronomie, Hotels, Kultur und Sport in Kraft.