Gastgarten vor dem nächtlichen Palmenhaus in Wien
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Öffnungen nahen

Aus für Ausgangsbeschränkung

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind seit Mitternacht und nach über einem halben Jahr Geschichte. Mit Sonntag ist „das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs“ auch von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr ohne triftige Gründe wieder zulässig. Das große Aufatmen beginnt für die meisten allerdings erst am Mittwoch.

Gastronomie, Hotellerie, geschlossene Sportstätten, die meisten Kultureinrichtungen und Freizeitbetriebe dürfen ab dem 19. Mai wieder aufsperren. Die Öffnungen werden durch Sicherheitsmaßnahmen wie Zutrittstests, Registrierpflicht von Gästen, Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sowie Kapazitätsbeschränkungen begleitet. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft („3-G-Regel“) ist. In all diesen Bereichen, nicht aber im Handel, kommt eine Registrierungspflicht ab 15 Minuten Aufenthalt.

Wie lange die Tests gültig sind, hängt von der Methode ab: Negative Selbsttests mit einer Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem sind 24 Stunden gültig, Antigen-Tests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden. Betriebe können auch an Ort und Stelle „Point of Sale“-Tests durchführen, diese gelten dann nur für die Dauer des Aufenthalts.

Nachtschwärmer in Wien
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Die von vielen ersehnte Bewegungsfreiheit kehrt nun schrittweise zurück

In den Bundesländern rechnet man jedenfalls mit deutlich mehr Nachfrage nach Tests und versucht, sich entsprechend vorzubereiten; dabei gibt es allerdings viele unterschiedliche Regeln und Varianten – mehr dazu in steiermark.ORF.at.

Tests in Gastronomie zu lax?

Diskussionen rund um die Öffnungsschritte hatte es zuletzt über Tests für das Personal in der Gastronomie gegeben. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) etwa verlangte am Donnerstag Nachbesserungen. Derzeit ist für die Kellnerinnen und Kellner bundesweit lediglich ein „Nasenbohrertest“ pro Woche vorgesehen, die Bestimmungen für Gäste sind somit ungleich schärfer.

Während aus der Wirtschaftskammer Wien für eine Verschärfung zustimmende Signale kamen – mehr dazu in wien.ORF.at, ist das in anderen Bundesländern derzeit kein Thema, manche verwiesen auf noch laufende Abstimmungsgespräche am Wochenende. Diese sind laut Gesundheitsministerium aber nicht erforderlich, die Länder könnten ohnehin eigene Regelungen treffen.

Ressortchef Wolfgang Mückstein (Grüne) hält jedenfalls an der derzeit geplanten Regelung fest, wie er im Ö1-Mittagsjournal am Samstag sagte. „Der Hintergrund ist der, dass wir davon ausgehen, dass diese Personengruppe ja auch privat testet“, begründete Mückstein: „Das heißt, wir machen einmal in der Woche Tests.“

Die Sicherheitsvorkehrungen in der Gastronomie seien ohnehin sehr streng, „das heißt, es kommen nur Personen rein, die sich registrieren lassen, die geimpft, getestet, genesen sind, die die Abstandsregeln einhalten, nur am Tisch keine FFP2-Maske, sonst schon. Und da gehen wir davon aus, wenn wir uns alle daran halten an diese Regeln, dass das ein vertretbares Risiko darstellt.“

Mit Anstieg der Fallzahlen ist zu rechnen

Mückstein sieht das Land auch angesichts der sinkenden Auslastungszahl der Intensivbetten gut für die Öffnungsschritte gerüstet, räumte aber ein, dass zu Beginn „die Fallzahlen entweder langsamer sinken oder vielleicht sogar wieder ein bisschen ansteigen“ werden. Darauf sei man vorbereitet. Sobald aber die Zahlen wieder ins Besorgniserregende kippen würden, werde er die Notbremse ziehen, versicherte der Minister: „Also, wenn Leute in Österreich sterben, weil sie kein Intensivbett mehr bekommen, und die Bundesländer nicht reagieren, dann reagiere ich. Dazu habe ich die Ermächtigung.“

Als einen möglichen Problembereich bei den Öffnungen definierte Mückstein am Samstag die Schulen. „Wir wissen, dass in Schulen beispielsweise mehr Ansteckungen passieren als woanders, darauf sind wir vorbereitet mit zum Beispiel drei Testungen pro Woche.“

Diese regelmäßigen Antigen-Schnelltests bleiben auch ab 17. Mai Voraussetzung für einen Schulbesuch: An diesem Tag öffnen sich die Pforten auch wieder für jene (älteren) Schülerinnen und Schüler, die bis jetzt noch Schichtbetrieb und am Freitag grundsätzlich Distance-Learning hatten.