Heute wird am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die Klage einer Mutter verhandelt, deren Tochter beim Terroranschlag in Wien am 2. November vom Attentäter getötet wurde. Die 24-jährige Kunststudentin, die als Kellnerin gejobbt hatte, wurde vor einem Lokal am Ruprechtsplatz erschossen.
Ihre Mutter erhielt nach dem Verbrechensopfergesetz 2.000 Euro. Damit ließen sich nicht einmal die Überführung – die Frau stammte aus Bayern – und die Begräbniskosten abdecken.
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