Ungarisches Parlament zog umstrittenes NGO-Gesetz zurück

Das ungarische Parlament hat heute mit der Zweidrittelmehrheit der rechtsnationalen Regierungspartei FIDESZ das umstrittene NGO-Gesetz mit 136 Ja-, 28 Nein-Stimmen und 30 Stimmenthaltungen außer Kraft gesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2020 befunden, das Gesetz über den Umgang mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verstoße gegen EU-Recht und sei diskriminierend.

Während Zivilorganisationen die Rücknahme des NGO-Gesetzes nach jahrelangem Kampf begrüßten, bleiben sie nicht ohne staatliche Kontrolle. Dafür sorgt eine zugleich verabschiedete neue Rechtsregel. In deren Sinne kann der staatliche Rechnungshof all jene Vereinigungen und Stiftungen jährlich prüfen, deren Bilanzsumme im fraglichen Jahr 20 Millionen Forint (rund 57.000 Euro) erreicht.

Auflagen bei Spenden aus Ausland

19 Zivilorganisationen wie Helsinki Komitee, Transparency und Amnesty International brachten ihre Besorgnis zum Ausdruck, dass die neue Regelung der Diskreditierung der NGOs dient.

Laut ihrer gemeinsamen Aussendung würde die Transparenz der NGOs auch durch die bestehenden Gesetzesregeln garantiert. Kritisiert wurde ebenso, dass kirchliche Gemeinschaften, Sportvereinigungen und Nationalitätenverbände ausgenommen sind, während diese teils mit herausragend hohen Summen an Steuergeldern gefördert würden.

Das 2017 mit Regierungsmehrheit verabschiedete und nun gekippte NGO-Gesetz sah Auflagen für Organisationen vor, die Spenden aus dem Ausland erhalten. Dem Gesetz zufolge mussten sich NGOs registrieren, wenn sie jährlich Auslandsspenden von mehr als 7,2 Millionen Forint erhalten.

Bei der Registrierung musste ebenso die Anzahl jener Spender angegeben werden, deren Spende über 500.000 Forint liegt. Zahlreiche NGOs weigerten sich, diese Bestimmungen anzuwenden.

Vertragsverletzungsverfahren der EU

Da sich Ungarn dem EuGH-Urteil widersetzte, leitete die EU-Kommission im Februar 2021 ein neues Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Brüsseler Behörde forderte, Ungarn müsse innerhalb von zwei Monaten das Urteil umsetzen. Ansonsten könnte sie den Fall erneut vor den EuGH bringen, verbunden mit finanziellen Sanktionen.