„Ibiza“-U-Ausschuss: Grüne wegen übler Nachrede verurteilt

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die strafrechtliche Verfolgung von Auskunftspersonen im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen heute eine interessante Entscheidung getroffen.

Der grüne Parlamentsklub wurde wegen übler Nachrede zulasten von Markus Braun, Vorstand der Sigma Investment AG und Schwager von Ex-Casinos-Vorstand Peter Sidlo, verurteilt. Braun bekam eine Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Rechtsvertreterin der Grünen behielt sich Rechtsmittel vor.

Sachverhaltsdarstellung

Braun wurde am 13. Jänner 2021 vom U-Ausschuss vier Stunden lang unter anderem zu Vereinen im Umfeld der FPÖ befragt. Am 26. Jänner kündigte Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen im U-Ausschuss, per Presseaussendung eine 20-seitige Sachverhaltsdarstellung gegen Braun wegen falscher Zeugenaussage an.

Sie unterstellte ihm, unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt zu haben, indem er jegliche Involvierung von FPÖ-Funktionären in einen Bankendeal – es ging um den Einstieg der slowakischen Arca-Gruppe bei der Wiener Privatbank – in Abrede stellte.

Unter Verweis auf Chatverläufe zwischen dem früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und Sidlo erklärte Tomaselli, es bestehe der begründete Verdacht, dass eine FPÖ-Beteiligung „sehr wohl der Fall gewesen sein könnte und dass auch Braun davon Kenntnis gehabt haben könnte“.

„Sehr konkreter Verdacht kommuniziert“

Tomaselli bzw. der Grüne Klub hätten „einen sehr konkreten Tatverdacht kommuniziert. Der war zu diesem Zeitpunkt aber nicht vorhanden“, stellte dazu nun Richterin Nicole Baczak fest. Wenn man jemandem eine wissentliche Falschaussage vorwerfe, bedürfe es einer konkreten Verdachtslage.

Die Grünen hätten mit ihrer Presseaussendung überdies gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, meinte Baczak.

Braun und Tomaselli sagten aus

Zuvor hatte Braun der Richterin geschildert, die Aussendung habe für ihn und sein im Wertpapiergeschäft tätiges Unternehmen eine existenzielle Bedrohung dargestellt. Indem man ihm ein strafbares Verhalten unterstellte, habe er den Entzug der Konzession durch die Finanzmarktaufsicht befürchten müssen.

Die als Zeugin vernommene Tomaselli räumte ein, man habe die Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht zeitnahe zum Auftritt Brauns vor dem U-Ausschuss eingebracht. Dessen ungeachtet sei dessen Aussage für sie „Anlass genug gewesen, dass es seitens der Staatsanwaltschaft überprüft werden könnte“.