„Grüner Pass“: Kritik an Datenverknüpfung

Das Gesundheitsministerium hat eine Novelle des Epidemie- und des Covid-19-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt, mit der der „Grüne Pass“ umgesetzt wird. Die Grundrechtsplattform epicenter.works sieht darin ein großes Datenschutzproblem. FPÖ und NEOS sahen einen „Datenschutz-Super-GAU“ und ein „Datenschutzdesaster“ der Regierung.

Das Gesetz sieht nämlich eine Verknüpfung von aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommensniveau, etwaige Arbeitslosigkeit, den Bildungsweg und Krankenstände aller geimpften und genesenen Personen vor.

Geplant ist, dass die in der ELGA-Infrastruktur vorgenommene Impfungen in ein anderes Register, das Epidemiologische Meldesystem (EMS), kopiert werden. In dieser Datenbank werden Covid-19-Erkrankte mit geimpften Personen zusammengeführt, womit dort fast die gesamte österreichische Bevölkerung abgebildet sein wird.

„Fast alle unsere Lebensbereiche“

Dabei bleibt es aber nicht: In diesem Register soll eine Verbindung mit aktuellen und historischen Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeit, den Bildungsweg, Rehaaufenthalte und Krankenstände einer Person vollzogen werden.

„Fast alle unserer Lebensbereiche werden in dieser Datenbank durchleuchtet werden“, warnt epicenter.works und droht mit einer Verfassungsklage, sollte dieses Gesetz beschlossen werden.

Im Gesetz heißt es wörtlich, dass der Gesundheitsminister „zum Zweck der epidemiologischen Überwachung sowie des Monitorings der Wirksamkeit“ der CoV-Maßnahmen Daten in Bezug auf gesundheits-, sozial-, erwerbs- und bildungsstatistische Merkmale verarbeiten darf, die ihm von der ELGA GmbH übermittelten Daten mit dem Register verknüpfen kann und diese Daten zum „Zweck des Ausbruchs- und Krisenmanagements wie etwa für die Ermittlung von Impfdurchbrüchen, von Ausbruchsclustern oder für die Kontaktpersonennachverfolgung“ verarbeiten darf.

Pseudonymisierung „gänzlich wirkungslos“

Angesichts dieser Datenfülle sei die vorgesehene Pseudonymisierung „gänzlich wirkungslos, da Menschen anhand der Kombination der Merkmale in dieser Datenbank eindeutig identifizierbar werden“.

„Diese Datenverarbeitung ist weder durch den Zweck des Registers gedeckt noch ist diese Verarbeitung verhältnismäßig. Sollte dies nicht korrigiert werden, überlegen wir, eine höchstgerichtliche Prüfung dieser Datenverarbeitung anzustreben.“