Ryanair-Klage gegen Hilfen für Konkurrenz erfolgreich

Das EU-Gericht hat Klagen des Billigfliegers Ryanair gegen milliardenschwere staatliche Finanzhilfen für die Konkurrenten KLM und TAP stattgegeben.

Der Beschluss der EU-Kommission vom vergangenen Jahr über 3,4 Milliarden Euro Hilfe für die niederländische Airline KLM sei nichtig, weil er nicht ausreichend begründet worden sei, erklärte das Gericht heute. Das EU-Gericht kippte auch die Beihilfegenehmigung für den Flughafen Frankfurt-Hahn, den Ryanair nutzt.

Die Kommission habe grünes Licht gegeben, ohne in ihrem formellen Beschluss zu berücksichtigen, dass der KLM-Mutterkonzern Air France-KLM zugleich sieben Mrd. Euro vom französischen Staat für die Schwesterairline bekommt. Dem Gericht reichte es nicht aus, dass die EU-Behörde in der Verhandlung auf Aussagen der Niederlande verwies, dass die Hilfe für Air France nicht auch KLM zugutekomme.

Beihilfe muss nicht zurückgezahlt werden

Aufgrund einer unzureichenden Begründung der Beihilfeentscheidung erklärte das Gericht auch die Genehmigung von bis zu 1,2 Mrd. Euro Staatshilfe für die portugiesische Fluggesellschaft TAP für nichtig.

Die Airlines müssen aber das Geld, das sie aufgrund des Geschäftseinbruchs in der Coronavirus-Krise brauchten, nicht zurückzahlen. Die Wirkung des Urteils werde bis zum Erlass neuer Beschlüsse der Kommission ausgesetzt.