„Ibiza“: Grüne berufen gegen Urteil wegen übler Nachrede

Der Grüne Klub wird gegen das Urteil des Wiener Landesgerichts für Strafsachen wegen übler Nachrede Berufung einlegen, wie eine Sprecherin heute gesagt hat. Der Auskunftsperson Markus Braun, Vorstand der Sigma Investment AG und Schwager von Ex-Casino-Vorstand Peter Sidlo, war von den Grünen in einer Presseaussendung falsche Zeugenaussage unterstellt worden, er bekam in dem medienrechtlichen Verfahren eine Entschädigung von 7.000 Euro zugesprochen.

„Derartige Verfahren gibt es in der politischen Auseinandersetzung häufig, da es letztlich eine Ermessensfrage ist, die oft nur Gerichte letztgültig entscheiden können, welche Vorwürfe medial noch zulässig sind“, so der Grünen-Klub.

Tomaselli: Braun sagte Unwahrheit

Braun wurde am 13. Jänner 2021 vom „Ibiza“-U-Ausschuss vier Stunden lang unter anderem zu Vereinen im Umfeld der FPÖ befragt. Am 26. Jänner kündigte Nina Tomaselli, Fraktionsführerin der Grünen, per Presseaussendung eine 20-seitige Sachverhaltsdarstellung gegen Braun wegen falscher Zeugenaussage an.

Sie unterstellte ihm, unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt zu haben, indem er jegliche Involvierung von FPÖ-Funktionären in einen Bankendeal – es ging um den Einstieg der slowakischen Arca-Gruppe bei der Wiener Privatbank – in Abrede stellte.

Unter Verweis auf Chatverläufe zwischen dem früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und Peter Sidlo erklärte Tomaselli, es bestehe der begründete Verdacht, dass eine FPÖ-Beteiligung „sehr wohl der Fall gewesen sein könnte und dass auch Braun davon Kenntnis gehabt haben könnte“.

Richterin: Grüne ohne konkrete Verdachtslage

Die Richterin stellte fest, dass der Grüne Klub „einen sehr konkreten Tatverdacht kommuniziert“ habe, der zu diesem Zeitpunkt aber „nicht vorhanden“ gewesen sei. Wenn man jemandem eine wissentliche Falschaussage vorwerfe, bedürfe es einer konkreten Verdachtslage.

Die Grünen hätten mit ihrer Presseaussendung überdies auch gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. Die als Zeugin vernommene Tomaselli meinte, Brauns Aussage sei für sie „Anlass genug gewesen, dass es seitens der Staatsanwaltschaft überprüft werden könnte“, für sie habe die Verdachtslage bestanden, „dass die Angaben Brauns nicht mit dem übereinstimmen, was die Akten hergeben könnten“.