„Grüner Pass“: Dachverband lehnt geplante Datensammlung ab

Die vom Gesundheitsministerium geplante Novelle des Epidemie- und Covid-19-Maßnahmengesetzes stößt auf weitere Kritik. Der Dachverband der Sozialversicherungsträger lehnt die geplante Sammlung von Sozialdaten von Bürgern und Bürgerinnen und deren Coronavirus-Statuts ab.

Der für die Übermittlung der Daten zuständige Dachverband begründet das in seiner Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf damit, dass der Zweck, der Umfang sowie die Dauer der Datenverarbeitung im Gesetz nicht definiert seien.

„Abgelehnt wird jedenfalls eine Übermittlung von Daten der Versicherten der Sozialversicherungsträger auf Basis dieser Rechtsgrundlage. Die selbstverwaltete Sozialversicherung verarbeitet Gesundheitsdaten und andere hochsensible Daten im Auftrag ihrer Versicherten. Durch eine Übermittlung dieser Daten aus dem Verantwortungs- und Kontrollbereich der Sozialversicherung können die Sozialversicherungsträger und der Dachverband die Sicherheit dieser Daten nicht mehr garantieren“, so der Dachverband in seiner Stellungnahme.

Harsche Kritik an Datensammlung

In der Novelle des Epidemie- und des Covid-19-Maßnahmengesetzes, mit der der „Grüne Pass“ umgesetzt wird, ist eine großangelegte Sammlung von Daten fast aller Bürger vorgesehen. Konkret soll ein Register entstehen, in dem Covid-19-Erkrankte und -Geimpfte zusammengeführt werden und mit ihren Daten über das Erwerbsleben, das Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeit, den Bildungsweg, Rehaaufenthalte und Krankenstände verknüpft werden. Zudem soll der Gesundheitsminister ermächtigt werden, per Verordnung weitere Daten aus allen Ministerien anfordern und anlegen zu dürfen.

Kritisch zu diesen Plänen äußerte sich auch der Gemeindebund. Er ortete ebenfalls datenschutzrechtliche Probleme und kritisierte, nicht eingebunden worden zu sein, obwohl unter anderem auch die Gemeinden für die Zurverfügungstellung der Zutrittszertifikate zuständig sein sollen.

Auf die Risiken einer personenbezogenen Speicherung aller Daten in einem Register trotz Pseudonymisierung weist die Elektronische Gesundheitsakte GmbH in ihrer Stellungnahme hin. Man ist dort außerdem der Meinung, dass die Aufgabe der Führung eines zentralen Impfregisters verfassungsrechtlich nicht aus ELGA ausgegliedert werden darf, was ja mit dem geplanten Register der Fall wäre.

Mückstein will Datenschutzbedenken prüfen

Das Ministerium begründete das geplante Register mit der Schaffung eines „effektiven Pandemiemanagements“ für bessere Fallanalysen. „Datenschutz ist uns sehr wichtig“, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Nachdem man gesehen habe, dass während der Pandemie die Daten nicht optimal vorhanden waren, um Einschätzungen treffen zu können, stelle man das nun auf neue Beine.

Wo Datenschutzbedenken sind, werde man das prüfen, aber „ich gehe davon aus, dass die Daten zentral im Gesundheitsministerium gut aufgehoben sind“, sagte der Minister.