EuGH-Generalanwalt: Polen verstößt gegen EU-Verträge

Polens national-konservative Regierung hat im Streit mit der Europäischen Union über die Justizreform einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Gesetz, das es dem Justizminister erlaubt, Richter und Richterinnen an höhere Gerichte zu berufen und diese Ernennung jederzeit wieder beenden zu können, sei nicht mit den EU-Verträgen vereinbar, erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) heute.

Unter diesen Umständen seien die Mindestgarantien für eine Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative nicht mehr gegeben. Es könne nicht mehr gewährleistet werden, dass die Richter und Richterinnen keinem Druck von außen und keiner politischen Einflussnahme ausgesetzt seien und kein Eigeninteresse am Ausgang eines Verfahrens hätten. In den meisten Fällen folgt der EuGH mit seinem Urteil der Ansicht des Generalanwalts.

Polen steht wegen seiner Justizreform seit Längerem in Konflikt mit der EU. Der Regierung in Warschau wird vorgeworfen, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung durch eine zunehmende politische Kontrolle der Richter gefährdet werde. Die regierende PiS-Partei rechtfertigt die Reformen mit dem Anliegen, die Gerichte effektiver zu machen.