Urteil: Schadenersatz für fehlerhafte Brustimplantate

Tausende Frauen können nach jahrelangem Streit um Schadenersatz für mangelhafte Brustimplantate nun auf Entschädigungen hoffen. Das Berufungsgericht in Paris hat den TÜV Rheinland, der die Implantate der Firma Poly Implant (PIP) zertifiziert hatte, zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Das Unternehmen habe fahrlässig gehandelt, begründete das Gericht heute sein Urteil.

Die Höhe und der Zeitpunkt der Entschädigungen müssen nach Angaben des Opferverbandes PIPA noch festgelegt werden. Es sei Schadensersatz von mehreren zehntausend Euro je Opfer beantragt worden, teilte PIPA mit. Eine Entscheidung werde im September erwartet. „Wir freuen uns über dieses Ergebnis, das den Zweifeln an der Verantwortung des TÜV endgültig ein Ende setzt“, sagte Opfer-Rechtsanwalt Olivier Aumaitrer.

TÜV Rheinland: Im Widerspruch zu EuGH-Entscheidung

Weltweit wurden Zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt. Viele entschieden sich im Zuge des Skandals für eine operative Entfernung. Das jüngste Urteil könnte nun Auswirkungen auf Tausende weitere Opfer von Großbritannien bis Lateinamerika haben. Aus Österreich hatte sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) den seit Jahren laufenden Verfahren im Namen von 69 betroffenen Frauen mit einer Sammelklage angeschlossen. Bereits im Februar hatte ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence die Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt und 13.456 Klägerinnen vorläufig 3.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Die Anwältin von TÜV Rheinland, Christelle Coslin, erklärte, die Entscheidung des Berufungsgerichtes stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom Februar 2017 und der Entscheidung des Berufungsgerichts Versailles vom Jänner 2021. In Versailles war das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass der TÜV seinen Verpflichtungen nachgekommen sei.