Deutscher Bundestag stoppt massenhafte Kückentötung

Das millionenfache Töten männlicher Kücken wird in Deutschland ab Anfang kommenden Jahres verboten. Der Bundestag verabschiedete gestern ein entsprechendes Gesetz. Bisher werden in der Legehennenhaltung jährlich mehr als 40 Millionen männliche Kücken kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen. Das ist ab 1. Jänner 2022 untersagt.

Stattdessen sollen nun Verfahren zum Einsatz kommen, mit denen das Geschlecht bereits im Ei bestimmt wird, damit männliche Kücken gar nicht erst schlüpfen. Um in Zukunft auch Schmerzen für den Embryo zu vermeiden, sollen solche Methoden ab dem Jahr 2024 aber nur noch dann erlaubt sein, wenn das Geschlecht des Kückens schon in einem früheren Stadium des Brütens erkannt wird.

Mit dem von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) vorgelegten Gesetz muss sich abschließend auch noch der Bundesrat befassen, der das Vorhaben allerdings nur verzögern, aber nicht stoppen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2019 entschieden, dass die bisherige Praxis des Kückentötens nur noch für eine Übergangszeit zulässig ist, weil Tierschutzbelange höher zu bewerten seien als wirtschaftliche Interessen.