Gericht in Kanada: Flugzeugabschuss im Iran war „Terrorakt“

Ein kanadisches Gericht hat den Abschuss eines ukrainischen Passagierflugzeugs im Iran im Jänner 2020 als „Terrorakt“ eingestuft. Eine „Abwägung der Wahrscheinlichkeiten“ ergebe, dass die zwei Raketen, die das Flugzeug trafen, vorsätzlich abgeschossen wurden, entschied das Gericht. Das Urteil könnte weitere Klagen von Angehörigen auf Wiedergutmachung nach sich ziehen.

Bei dem Unglück waren 85 Kanadier oder Menschen mit ständigem Wohnsitz in Kanada gestorben. Vier Angehörige von Opfern hatten vor dem kanadischen Gericht auf umgerechnet rund eine Milliarde Euro Entschädigung geklagt. Die Höhe der Wiedergutmachung will das Gericht in einer späteren Anhörung festlegen.

Kanadische Gerichte können bei Zivilklagen in der Regel nicht über ausländische Staaten urteilen. Ein Gesetz aus dem Jahr 2012 sieht jedoch eine Ausnahme vor, wenn es sich um „terroristische Aktivitäten“ handelt.

Iran sprach von Versehen

Bei dem Unglück am 8. Jänner 2020 waren alle 176 Menschen an Bord der Maschine ums Leben gekommen. Nach tagelangem Leugnen räumte der Iran damals seine Verantwortung für das Unglück ein. Die iranischen Revolutionsgarden gaben an, die Maschine kurz nach ihrem Abflug von Teheran versehentlich abgeschossen zu haben.

Ein abschließender Untersuchungsbericht der iranischen zivilen Luftfahrtorganisation CAO erklärte den Abschuss der Raketen im März mit der erhöhten „Wachsamkeit“ der iranischen Armee zu der Zeit.

Der Iran hatte kurz vor dem Unglück mit Raketenangriffen auf US-Stützpunkte im Irak auf die Tötung des iranischen Generals Kassem Soleimani durch die USA geantwortet. Die iranische Raketenabwehr befand sich deshalb wegen möglicher Gegenangriffe in Alarmbereitschaft.