Kohleabbau: Polen ignoriert EuGH-Beschluss

Trotz einer einstweiligen Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) will Polen den Braunkohle-Abbau in Turow nicht stoppen. Mit dem Tagebau in Turow seien vier bis sieben Prozent der Energieerzeugung in Polen verbunden, hieß es in einer gestern veröffentlichten Erklärung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. Von dem Braunkohle-Tagebau hänge unter anderem der Betrieb von Schulen, Kliniken und Unternehmen ab.

Warschau verweist auf Energiesicherheit

„Die polnische Regierung wird keine Schritte unternehmen, welche die Energiesicherheit Polens treffen könnten.“ Zuvor hatte der EuGH seinen Entschluss veröffentlicht, wonach der Braunkohle-Abbau in Turow eingestellt werden muss. Die einstweilige Anordnung geht auf eine Klage Tschechiens gegen das Nachbarland zurück.

Tschechien hatte bemängelt, dass die Lizenz für den Tagebau ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen verlängert worden sei. Die Regierung in Prag befürchtet außerdem, dass der Grundwasserspiegel sinkt. In dem Beschluss heißt es nun, die Argumente der tschechischen Seite erschienen begründet.