Gewährleistung neu: AK und VKI drängen auf Nachbesserungen

Mit dem ab Anfang nächsten Jahres geltenden, neuen Gewährleistungsrecht erfülle Österreich gerade einmal die Mindestanforderungen der EU, so Arbeiterkammer (AK) und Verein für Konsumenteninformation (VKI). Während viele Länder Europas deutlich längere Gewährleistungsfristen haben, hält das Justizministerium hierzulande an den bestehenden zwei Jahren fest. Für langlebige Produkte sollte diese Frist auf mindestens fünf Jahre verlängert werden, so die Verbraucherschützer.

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