Grenzkontrollen zu Tschechien und Slowakei aufgehoben

Österreich hat die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Tschechien und der Slowakei aufgehoben. Seit Jänner war die Grenze zu den Nachbarländern wegen der hohen Infektionszahlen dort verstärkt kontrolliert worden. Ab heute sei diese Verordnung aufgehoben, teilte das Innenministerium heute Früh mit. Kontrollen der Covid-19-Einreiseverordnung blieben jedoch aufrecht.

Das Gesundheitsministerium präzisierte indes ebenfalls die Covid-19-Einreiseverordnung. So müssen ab heute Personen aus einem Staat mit geringem Infektionsgeschehen, die nicht glaubhaft machen können, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder ihrem Heimatland aufgehalten haben, einen „3-G-Nachweis“ (getestet, geimpft, genesen) vorlegen. Hat man keinen Nachweis, muss man innerhalb von 24 Stunden einen Test nachmachen. Im Gegensatz zu Geimpften und Genesenen müssen Getestete in Quarantäne, können diese aber nach einem neuerlichen negativen Test nach fünf Tagen verlassen.

Die Einreise aus Virusvariantenstaaten – also aus Brasilien, Indien und Südafrika – ist künftig für bestimmte Personengruppen erlaubt. Das gilt für humanitäre Einsatzkräfte, Personen, die gerichtlich oder behördlich geladen wurden, Begleitpersonen im Rahmen einer Einreise aus medizinischen Gründen sowie für Personen, die beruflich zu einer internationalen Organisation reisen, vorausgesetzt sie können einen Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses vorlegen.