Kickl will Wahrheitspflicht bei Anfragebeantwortungen

Die FPÖ fordert eine Ausdehnung der Wahrheitspflicht für Regierungsmitglieder gegenüber dem Parlament. Sie sollen unter Androhung eines Strafverfahrens verpflichtet werden, parlamentarische Anfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sagte Klubobmann Herbert Kickl. Die FPÖ wolle eine Änderung des Strafgesetzbuchs beantragen.

„Nicht nur die Qualität der Anfragebeantwortungen ist derzeit – vor allem aus den ÖVP-geführten Ministerien – so schlecht wie nie zuvor“, sagte Kickl. So würden Fragen oft schlichtweg ignoriert und mit pauschalen Stehsätzen beantwortet, zudem gebe es in vielen Fällen auch Zweifel an der Richtigkeit der Angaben.

Anfragebeantwortung von Kurz in der Kritik

Konkreter Anlass für die Forderung ist eine Anfragebeantwortung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), die inhaltlich den unter Wahrheitspflicht getätigten Aussagen einer Auskunftsperson im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss widersprechen soll. Ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter im Justizministerium hatte angegeben, dass ihm Ex-Justizminister Josef Moser (ÖVP) erzählt habe, Kurz habe sich im Jahr 2019 nach dem Verfahrensstand in der Causa Stadterweiterungsfonds erkundigt.

In dieser Angelegenheit waren vier Personen, darunter zwei aktuelle Sektionschefs des Innenministeriums, wegen Untreue angeklagt und wurden im Vorjahr von den Vorwürfen freigesprochen. Kickl hatte daraufhin Kurz in einer parlamentarischen Anfrage aufgefordert, die konkreten Umstände und Gründe dieser Erkundigung bekanntzugeben. Kurz antwortete, er habe weder in dieser noch in der vergangenen Legislaturperiode „Informationen zu konkreten Ermittlungsverfahren angefragt.“ Kickl sieht nun Aussage gegen Aussage stehen, wobei die Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht ausgesagt habe.

Derzeit wird im Nationalrat ein Antrag der SPÖ debattiert, die Wahrheitspflicht auf den Rechnungshofausschuss auszuweiten, dessen Unterausschuss sich aktuell mit Beschaffungsvorgängen in der Pandemie beschäftigt und dazu bereits zahlreiche Regierungsmitglieder einvernommen hat, ohne dass diese unter Wahrheitspflicht standen.