40 cm zu breit: Gerichtsstreit über Dach auf Praterrutsche

Eine Uneinigkeit zwischen Baupolizei und Denkmalamt um einen 40-Zentimeter-Dachvorsprung eines 25 Meter hohen Wahrzeichens im Wiener Prater ist nun vor Gericht: Das Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob der neue, alte Dachteil am Toboggan entfernt werden muss oder bleiben kann.

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