„Terroristenregister“ soll Informationen der Behörden bündeln

Als Teil des nach dem Wiener Anschlag geplanten Anti-Terror-Pakets will die Bundesregierung nun die rechtliche Grundlage für ein „Terroristenregister“ schaffen.

Es gehe mit dem Gesetzespaket zum Maßnahmenvollzug in Begutachtung, hieß es heute nach dem Ministerrat. Verurteilte Terroristen sollen dabei lebenslang im Strafregister besonders gekennzeichnet werden. Ziel sei es, dass Behörden ihre Informationen besser teilen, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).

Die Vorgangsweise sei ähnlich wie bei Sexualstraftätern, hieß es dazu aus dem Innenministerium. Ziel sei die zentrale und gebündelte Information über verurteilte Terroristen. Der Terroranschlag im November in Wien und andere Ermittlungen hätten gezeigt, dass die Behörden oft sehr viele Informationen haben, aber sie noch zu wenig miteinander teilen, sagte Nehammer.

Abfragen durch mehrere Behörden möglich

Behörden und auch sensible Infrastrukturunternehmen sollen künftig Abfragen in dieser Terroristendatei durchführen können. Dadurch soll verhindert werden, dass sich terroristische Straftäter legal mit Waffen oder Sprengmitteln versorgen können. Die Waffenbehörden führen laut Innenministerium automatisch eine Abfrage durch.

Auch die Beschäftigung in Unternehmen der kritischen Infrastruktur und bei privaten Sicherheitsunternehmen will man unterbinden. Darüber hinaus kann eine Verurteilung nach terroristischen Straftaten auch zum Entzug des Führerscheins führen.