Linzer SPÖ-Bürgermeister: Rote Linie für Rücktritt „verschiebbar“

Für den Linzer Bürgermeister ist die „rote Linie“ seiner Parteichefin Pamela Rendi-Wagner (beide SPÖ) „verschiebbar“: Der Rücktritt eines SPÖ-Regierungsmitglieds bei einer Anklage sei für ihn nicht zwingend.

Er sehe das „differenziert“ und mache einen derartigen Schritt von der Schwere der Anschuldigung abhängig. Von „Dauerkriminalisierung“, wie sie derzeit von allen Parteien wechselseitig betrieben werde, halte er nichts.

Grundsätzlich meinte Luger, dass sich „alle Parteien“ mit Rücktrittsaufforderungen zurückhalten und nicht so „absolutistisch“ reagieren sollten. Er wisse, wovon er spreche, fügte er an. Als nach einer Anzeige der Finanzpolizei wegen Nichtbearbeitung von mehr als tausend Anzeigen durch den Magistrat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft 2017 auch gegen den Bürgermeister Ermittlungen aufnahm, hätten ÖVP und Grüne ihn aufgefordert, bei einer Anklage sein Amt niederzulegen.

Luger: Gewaltdelikt bei Anklage Rücktrittsgrund

Die Ermittlungen gegen Luger und weitere Magistratsbeamte wurden nach zwei Jahren eingestellt. Dass hingegen ein oberösterreichischer Landtagsabgeordneter und Bürgermeister der ÖVP sein Mandat ruhend legte, als heuer gegen ihn ein Vergewaltigungsprozess eröffnet wurde, sei das Mindeste, so der Stadtchef.

„Gewalt gegen Menschen oder Steuerhinterziehung“ nannte Luger als Delikte, die für ihn bei einer Anklage ein Grund seien, die Regierungsfunktion abzugeben. Bei einer Amtsmissbrauchsanklage müsse das nicht unweigerlich geschehen. Wenn es etwa nur darum gehe, dass „Amtsabläufe besser organisiert gehörten“, nannte er als Beispiel.