Als Konsequenz aus dem Bilanzskandal beim früheren DAX-Konzern Wirecard mit seinen aus Österreich stammenden damaligen Chefs werden in Deutschland komplexe Firmenkonstrukte künftig stärker kontrolliert.
Der Bundesrat stimmte heute einem Gesetz zu, das bereits den Bundestag passiert hatte. Es bekommt die Finanzaufsicht BaFin zusätzliche Befugnisse, Vorschriften für Abschlussprüfer werden verschärft.
Das Reformpaket soll verhindern, dass es noch einmal zu einem Skandal wie beim inzwischen insolventen Finanzdienstleister Wirecard kommt. Der Konzern soll jahrelang Luftbuchungen und Scheingewinne in Milliardenhöhe ausgewiesen haben. Finanzaufsicht und Wirtschaftsprüfer stehen in der Kritik, weil das nicht früher auffiel.
Nun werden die Zuständigkeiten für die Bilanzkontrolle bei der BaFin gebündelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BaFin dürfen selbst nicht mehr mit bestimmten Finanzprodukten handeln. Das bisherige zweistufige Verfahren mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung wird vereinfacht.
Wechsel nach fünf Jahren
Zudem müssen Abschlussprüferinnen und -prüfer spätestens nach fünf Jahren wechseln, damit sie nicht betriebsblind werden. Sie werden auch stärker in Haftung genommen: Die Haftungshöchstgrenzen bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen werden auf 16 Millionen Euro vervierfacht.
Bei grob fahrlässigem Verhalten gibt es keine Höchstgrenze mehr. Der „falsche Bilanzeid“, also wenn fälschlicherweise behauptet wird, ein Abschluss vermittle ein zutreffendes Bild der Lage eines Unternehmens, kann zudem künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis sanktioniert werden. Das Gesetz soll im Juli in Kraft treten.