Gutachten: Johnson agierte „unklug“ bei Luxusumbau

Der britische Premierminister Boris Johnson hat sich bei der Finanzierung der Renovierungsarbeiten in seiner Dienstwohnung in der Londoner Downing Street laut einem Untersuchungsbericht „unklug“ verhalten – aber nicht gegen den Verhaltenskodex verstoßen. Der von der Regierung in Auftrag gegebene Bericht über die Erklärungen britischer Kabinettsmitglieder zu Interessenkonflikten wurde gestern veröffentlicht.

Der Premier habe sich nicht darum gekümmert, wie die Renovierung bezahlt wird, urteilte Gutachter Christopher Geidt. Ein Interessenkonflikt oder ein Verstoß gegen die Vorschriften sei ihm aber nicht vorzuwerfen.

Weitere Untersuchung

Der konservative Premier war vor einigen Wochen in Erklärungsnot geraten, weil die Kosten der Luxusrenovierung wie auch deren Finanzierung vielen Briten übel aufgestoßen waren. Britische Regierungschefs dürfen jährlich bis zu 30.000 Pfund (35.000 Euro) an öffentlichen Geldern für Renovierungsarbeiten an ihrer Dienstwohnung beanspruchen.

Im Falle Johnsons soll der Umbau aber Berichten zufolge bis zu 200.000 Pfund gekostet haben. Johnson stand zudem unter dem Verdacht, Parteispenden für die Finanzierung eingesetzt zu haben, ohne das als Zuwendung ordnungsgemäß anzugeben. Völlig entlastet ist Johnson nach der internen Untersuchung nicht. Auch die Wahlkommission hat angekündigt, den Fall zu prüfen.