Absonderungsbescheide kommen nicht in „Grünen Pass“

Wer eine CoV-Infektion hinter sich hat und deshalb von der Testpflicht befreit ist, kann das in Österreich auch durch Vorweisen seines „Absonderungsbescheides“ nachweisen. In den „Grünen Pass“ aufgenommen werden diese Bescheide der Gesundheitsbehörden aber nicht.

Wie das Gesundheitsministerium der APA bestätigte, werden Absonderungsbescheide bei Auslandsreisen in der EU nämlich nicht akzeptiert. Außerdem werden nicht alle Funktionen des „Grünen Passes“ am 4. Juni starten.

„Genesungszertifikat“

Mit dem „Grünen Pass“ soll ein elektronischer Nachweis von Coronavirus-Tests, Impfung oder Genesung (3-G) möglich sein. Als Nachweis der Genesung sollen nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber nicht die Absonderungsbescheide der Gesundheitsbehörden erfasst werden, sondern „Genesungszertifikate“.

Diese können frühestens elf Tage nach einer Infektion erstellt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die zuständige Behörde die Genesung ins Epidemiologische Meldesystem (EMS) einträgt, wo alle bekannten Infektionen mit SARS-CoV-2 erfasst werden.

Ministerium will Support-Stelle einrichten

Vorerst unklar ist, wie vorgegangen wird, wenn die Eintragung im EMS nicht oder verspätet erfolgt. „Fehlerhafte Zertifikate bzw. Einträge können von den zuständigen Behörden jederzeit richtiggestellt werden. Details zum Prozess folgen“, hieß es dazu auf APA-Anfrage im Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Jedenfalls werde man dafür – wie im Gesetz vorgesehen – eine Support-Stelle einrichten. Im Epidemiegesetz heißt es dazu, dass fehlerhafte Zertifikate korrigiert und binnen fünf Tagen neu ausgestellt werden müssen.

Absonderungsbescheid als „analoge Nachweisform“

Dass Absonderungsbescheide der Gesundheitsbehörden nicht als Nachweis der überstandenen Infektion im „Grünen Pass“ landen, liegt laut Gesundheitsministerium an den entsprechenden EU-Vorgaben: „Gemäß EU-Verordnungsentwurf kann ein Genesungsnachweis nur anhand eines positiven PCR-Tests (nach Ablauf von elf Tagen ab Befundung) erstellt werden.“

In Österreich werde dieser Prozess durch Einmeldung positiver Testergebnisse der Labore ins EMS angestoßen. Der Absonderungsbescheid diene aber innerhalb Österreichs weiterhin als „analoge Nachweisform“ der überstandenen Infektion.

Nicht alle Funktionen bei Start verfügbar

Von der APA befragte Bundesländer wollten sich zum „Grünen Pass“ nicht näher äußern und verwiesen auf noch offene technische Fragen. Zu hören war allerdings, dass nicht alle Funktionen des geplanten elektronischen Nachweises der „3-G-Regeln“ am kommenden Freitag starten werden. Das bestätigte auch das Gesundheitsministerium.

Vorige Woche hatte bereits die IT-Servicefirma der Sozialversicherung gewarnt, dass der Starttermin „aus technischer Sicht mutmaßlich nicht zu halten“ sein werde.