„Grüner Pass“: Absonderungsbescheid wird nicht akzeptiert

Wer eine CoV-Infektion hinter sich hat und daher von der Testpflicht befreit ist, kann das in Österreich auch durch seinen Absonderungsbescheid nachweisen. In den „Grünen Pass“ aufgenommen werden diese Bescheide der Gesundheitsbehörden aber nicht, hierfür braucht es ein „Genesungszertifikat“. Die FPÖ kritisierte einmal mehr den „Impfzwang“ der Regierung. Gegenüber ORF.at versucht das Gesundheitsministerium zu beruhigen.

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