Informationsfreiheitspaket lässt weiter auf sich warten

Das Informationsfreiheitspaket, mit dem das Amtsgeheimnis mit Ausnahmen abgeschafft werden soll, lässt weiter auf sich warten. Während der achtwöchigen Begutachtung wurden dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt bis Mitte April zig Stellungnahmen übermittelt. Ein konkretes Datum für eine Regierungsvorlage, die dem Parlament übermittelt wird, gibt es dem Vernehmen nach nicht.

Aus dem Büro von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), die für den Entwurf zuständig ist, hieß es auf ORF.at-Anfrage, dass die rund 200 Stellungnahmen derzeit von den Expertinnen und Experten des Verfassungsdienstes gesichtet werden. „Wir nehmen die Kritik sehr ernst und werden die Bedenken und Anregungen ausführlich prüfen.“

Zu wenig und zu viel

Mit dem Gesetzespaket soll es künftig für Bürger und Bürgerinnen möglich sein, Informationen von öffentlichen Stellen und Unternehmen mit relevanter öffentlicher Beteiligung gratis zu erfragen. „Informationen von allgemeinem Interesse“ sind von den Organen ehestmöglich zu veröffentlichen, darunter fallen beauftragte Studien, Stellungnahmen, Gutachten sowie Verträge ab einem Wert von 100.000 Euro.

Die Kritik in den Stellungnahmen geht in zwei Richtungen: Während Behörden wegen der Auskunftspflicht einen zu hohen Aufwand befürchten und sich klar gegen eine First von vier Wochen aussprechen, geht für andere das Gesetz nicht weit genug. In Sachen Transparenz, so der Tenor, gebe es noch genügend Spielraum nach oben. Grund dafür sind unter anderem die Ausnahmen für die Informationspflicht, etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit.

Edtstadler möchte praxisnahes Gesetz

Die Stellungnahmen werden derzeit vom Verfassungsdienst in Cluster eingeteilt und gesichtet. Einige Stellen im Paket müssten konkretisiert werden, andere wiederum müsse man sich genauer ansehen, heißt es etwa. Das Büro von Edtstadler verwies darauf, dass man ein Gesetz auf den Weg bringen wolle, das praxisnahe und umsetzbar ist. Zudem müsse es auf eine „breite Akzeptanz“ stoßen.

Auf ein Datum, wann mit einer Regierungsvorlage, also einem überarbeiteten Entwurf, zu rechnen ist, wollte man sich auf Nachfrage nicht festlegen. Eigentlich wurde der erste Entwurf bereits für Sommer 2020 angekündigt, doch die Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen dauerten länger – bis Mitte Februar 2021.

„Dissenting Opinion“ im Entwurf

Etwas überraschend war im jetzigen Paket auch eine „Dissenting Opinion“ für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu finden. Damit sollen VfGH-Mitglieder die Möglichkeit haben, ihre abweichenden Rechtsmeinungen zu veröffentlichen. Kritik am Vorhaben kam von den Gerichten und den Rechtsdiensten der Länder, da die „Dissenting Opinion“ dazu genutzt werden könnte, Entscheidungen des VfGH in Zweifel zu ziehen.

Ob es dazu noch Gespräche mit dem VfGH, der sich gegen diese Bestimmung stellt, geben wird, ist unklar. Für das gesamt Paket benötigt es allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, weil auch Verfassungsbestimmungen geändert werden. SPÖ, FPÖ und NEOS zeigten sich zuletzt allerdings abwartend bis kritisch.