Sonnenliegen auf einem Strand
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Bikini, Test und Maske

Richtig ausgestattet in den Urlaub

Wen es am verlängerten Wochenende an See, Meer oder sonst wohin zieht, sollte richtig gerüstet sein: Neben den Sachen für den Strand braucht es auch heuer jedenfalls Masken, Testergebnis und – sofern vorhanden – Impfnachweis. Nachfolgend ein Überblick, welche CoV-„Benimmregeln“ wo gelten.

Innerhalb Österreichs ist es, auch weil man daran gewöhnt ist, einfach: Es gelten in der Hotellerie – so wie in Gastronomie und bei Veranstaltungen – im Wesentlichen die „3-G-Regeln“ und die Maskenpflicht. Auch bei An- und Abreise ist nichts zu beachten – derzeit ist nur im Pitztal und der Gemeinde Umhausen (beide Tirol) bei der Ausreise eine Testpflicht erforderlich.

Wen es ins Ausland zieht, sollte sich dagegen vorher eingehend über die jeweils gerade gültigen Regeln informieren – von Ein- und Ausreise bis hin zu den Vorschriften im Alltag. So wie in Österreich ändern sich diese auch in anderen Ländern ständig. So gilt etwa in Slowenien und in Spanien derzeit auch im Freien noch Maskenpflicht, unter anderem in Spanien und Frankreich gibt es keine Testpflicht vor Restaurantbesuchen, und in Frankreich sind Testkits auch für Urlaubende gratis.

Dazu kommt, dass auch innerhalb der Staaten teils je nach Region, in der man urlaubt, unterschiedliche Regeln schlagend werden. Einen aktuellen Überblick – von Einreisebestimmungen bis Masken- oder Testpflicht bietet die Website Re-open EU, die die CoV-spezifischen Reiseinfos für jedes Mitgliedsland versammelt. Detaillierte Reiseinfos natürlich auch die Website des Außenministeriums. Teils spezifische Informationen gibt es für Bahnreisende bei der ÖBB, für Autofahrer bei ÖAMTC und ARBÖ und für Flugpassagiere etwa vom Flughafen Wien.

Wirrwarr an Vorschriften

In den meisten europäischen Ländern ist bei der Einreise ein negativer CoV-Test vorzuweisen. Dabei gibt es zahlreiche unterschiedliche Vorgaben über die Art des Tests – ob etwa nur PCR-Tests oder auch Antigen-Tests zugelassen sind – und die Dauer der Gültigkeit der Tests. Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend. Nur in wenigen Ländern gilt nach wie vor eine zusätzliche Quarantänepflicht nach der Einreise oder sind touristische Einreisen gänzlich untersagt.

Unter anderem in folgenden Ländern sind vollständige geimpfte Personen mit einem entsprechenden Nachweis von den geltenden Auflagen befreit: Deutschland, Griechenland, Kroatien, Polen, Slowakei Zypern und auf den portugiesischen Azoren sowie auf Madeira.

Was es wo für die Einreise braucht

Ohne Auflagen einreisen können Menschen aus Österreich derzeit unter anderem in Liechtenstein, Schweiz (bei Einreise zu Land oder Wasser) und Slowenien (für Personen aus Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Wien).

Das Gros der Länder erlaubt die quarantänefreie Einreise dagegen unter der Bedingung, dass man getestet, genesen oder geimpft ist und einen entsprechenden Nachweis vorlegen kann. Freilich gibt es auch hier – etwa bei den Fristen – Unterschiede zu beachten:

  • Kroatien verlangt ebenfalls einen negativen PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden). Aber auch der Nachweis einer Genesung oder der Nachweis, dass die erste Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, gilt.
  • In Deutschland ist ein negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), ein Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung) oder der Genesungsausweis nötig. Dazu ist eine Onlineregistrierung verpflichtend.
  • Für Griechenland wiederum ist ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenennachweis zur Einreise nötig. Bei der Ankunft wird ein Schnelltest durchgeführt, bei positivem Ergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Auch in Griechenland gilt eine verpflichtende Registrierung für alle Einreisenden.
  • Spanien verlangt für die Einreise einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) sowie eine verpflichtende Onlineregistrierung.
  • Für Portugal braucht es einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Boarding) sowie eine Vorausregistrierung. Auf der Insel Madeira sind genesene oder geimpfte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Auf den Azoren müssen bei längerem Aufenthalt am sechsten und zwölften Tag ab dem Datum, an dem der erste Test durchgeführt wurde, weitere Tests durchgeführt werden.
  • Schweiz und Liechtenstein: Bei der Einreise per Flugzeug muss ein negativer Test (PCR nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt werden. Bei der Einreise über den Land- oder Wasserweg gilt keine Testpflicht. Eine Vorabregistrierung ist bei Einreisen per Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug nötig, ausgenommen sind Einreisen aus Grenzgebieten. Für die Einreise mit Pkw, Fahrrad oder zu Fuß gibt es keinerlei Auflagen.
  • In Tschechien ist die Einreise unter der Voraussetzung, dass man Testung, Genesung oder Impfung nachweisen kann, möglich. Eine Onlineanmeldung
  • Slowenien lässt Personen mit Wohnsitz im Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und Wien, die sich in den fünf vorangegangenen Tagen nachweislich ununterbrochen in diesen Bundesländern aufgehalten haben, ohne Auflagen einreisen. Alle anderen Einreisenden aus Österreich müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • In der Slowakei können Geimpfte (14 Tage nach Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff und vier Wochen nach Erstimpfung mit Vektorimpfstoff) einreisen. Genesene können ebenfalls auflagenfrei einreisen. Andere volljährige Einreisende müssen sich nach der Einreise freitesten. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Heimisolation vorgeschrieben. Ein in Österreich durchgeführter Test ist weder notwendig noch hinreichend. Einreisende müssen sich zudem spätestens bei der Einreise registrieren.
  • In Bosnien-Herzegowina braucht man einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Ein Transit durch den Korridor von Neuem ohne Aufenthalt ist ohne Test möglich.
  • Für Serbien ist ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich.
  • In Polen gelten die „3-G-Regeln“ bei der Einreise: Notwendig ist entweder ein PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), Impf- oder Genesenennachweis.

Mehrere Länder für Urlauber geschlossen

Mehrere Länder kommen zumindest für einen Kurzurlaub wegen der bestehenden Quarantänepflicht bei der Einreise derzeit nicht infrage. Dazu gehören etwa Belgien (für Einreisende aus den Bundesländern Tirol und Vorarlberg), Großbritannien oder Irland.

Derzeit für Urlauberinnen und Urlauber völlig gesperrt sind etwa Ungarn und Norwegen.

Quarantäne bei Rückkehr nur aus wenigen Ländern

Die Regeln für die Rückreise nach Österreich sind unterdessen nochmals gelockert worden. Getestet, geimpft oder genesen kann man von den meisten europäischen Ländern nun quarantänefrei einreisen. Eine Quarantänepflicht gilt nur mehr bei der Einreise aus Großbritannien, Russland, Ukraine, Belarus (Weißrussland), der Republik Moldau, der Türkei, Serbien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Albanien. Ausgenommen sind aber auch hier geimpfte und genesene Personen.