Defizit- und Schuldenregeln auch 2022 ausgesetzt

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der CoV-Krise setzt die EU-Kommission auch im kommenden Jahr die Defizit- und Schuldenregeln für die Mitgliedsstaaten aus. Die Behörde habe aufgrund ihrer jüngsten Konjunkturprognose entschieden, eine entsprechende Ausnahmeregelung auch 2022 anzuwenden, teilte die Kommission heute mit. Ab 2023 würden die Defizit- und Schuldenregeln dann voraussichtlich wieder eingeführt.

Die allgemeine Ausweichklausel wurde angesichts der Coronavirus-Krise im März 2020 erstmals überhaupt aktiviert. Damit müssen die EU-Staaten die Schulden- und Defizitregeln – nicht mehr als 60 Prozent Schuldenquote und nicht mehr als drei Prozent Budgetdefizit gemessen an der Wirtschaftsleistung – offiziell nicht einhalten und können sich stärker verschulden, um ihrer Wirtschaft unter die Arme zu greifen.