Zu hohe Stickoxidwerte: EuGH-Urteil gegen Deutschland

Der Europäische Gerichtshof (EugH) hat Deutschland verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickoxid erheblich überschritten wurden. Deutschland habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die höchsten EU-Richter heute in Luxemburg. Dem Urteilsspruch zufolge seien die Grenzwerte von 2010 bis 2016 in 26 Städten „systematisch und fortdauernd“ überschritten worden.

Nach einem EuGH-Urteil forderte die EU-Kommission Deutschland auf, alles zur Einhaltung der Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu tun. Alle Ursachen müssten angegangen werden, sagte eine Kommissionssprecherin. Deren Angaben zufolge hätten Die EU-Staaten bei der Wahl der Mittel für saubere Luft zwar freie Hand, doch müssten die Maßnahmen wirksam sein und das Problem so schnell wie möglich lösen.

„Schallende Ohrfeige“

In Deutschland hatte es jahrelang Streit über die Luftreinhaltepläne für die von zu hohen Stickoxidwerten betroffenen Länder gegeben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen neun Bundesländer für bessere Luft in insgesamt 40 Städten geklagt und wo nötig auch Fahrverbote für Diesel-Pkws gefordert. Die Länder hatten das meist als überzogen abgewiesen.

„Die rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung durch das höchste europäische Gericht ist eine schallende Ohrfeige für die Diesellobbyisten auf der Regierungsbank“, sagte nun der Geschäftsführer der Umwelthilfe, Jürgen Resch. Deutschland habe „seit über zehn Jahren systematisch und vorsätzlich europäisches Recht gebrochen“.