Grundwerteverstöße: EuGH weist Klage Ungarns ab

Ungarn ist mit einer Klage gegen das laufende EU-Verfahren zu Vorwürfen um schwerwiegende Grundwerteverstöße gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte heute, dass die zu dem Verfahren gegen Ungarn führende Entscheidung des Europaparlaments aus dem Jahr 2018 rechtmäßig getroffen wurde. Die Regierung in Budapest hatte das angezweifelt und deswegen Klage eingereicht.

Konkret stellte sie sich auf den Standpunkt, dass bei der Berechnung des Abstimmungsergebnisses zu der Entscheidung auch die Enthaltungen hätten berücksichtigt werden müssen. Dann wäre der Beschluss nämlich nicht zustande gekommen.

Die EuGH-Richter wiesen die Sichtweise Ungarns nun allerdings klar zurück. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sei so auszulegen, dass die Enthaltungen von Abgeordneten nicht für die Feststellung zählen, ob die in Artikel 354 genannte Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht ist. Die fragliche Entschließung war mit 448 Ja- und 197 Nein-Stimmen bei 48 Enthaltungen angenommen worden.

Laufendes Artikel-7-Verfahren

Mit dem laufenden Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags soll die ungarische Regierung dazu bewegt werden, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Zudem sind unter anderem Minderheitenrechte und die Situation von auf der Flucht befindlichen Menschen ein Thema.

Theoretisch könnte das Verfahren mit einem Entzug von EU-Stimmrechten für Ungarn enden. Das gilt allerdings derzeit als höchst unwahrscheinlich, da es im zuständigen EU-Ministerrat große Abstimmungshürden gibt und bisher noch nicht einmal offiziell festgestellt werden konnte, dass in Ungarn die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ von EU-Werten besteht. Der Regierung in Ungarn ist das Verfahren aber dennoch ein Dorn im Auge, weil sie die zugrunde liegenden Vorwürfe als haltlos ansieht.