Russisches Gesetz zum Wahlrechtsausschluss verurteilt

Die EU hat scharfe Kritik an einem neuen russischen Gesetz geübt, das Unterstützern „extremistischer Organisationen“ das passive Wahlrecht entzieht. „Dieses neue Gesetz ist ein weiteres Instrument gegen kritische und oppositionelle Stimmen, das den politischen Pluralismus in Russland weiter einschränken wird“, teilte ein Sprecher des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell gestern Abend mit.

Es verstärke vor den Wahlen zur Staatsduma im September und in Verbindung mit anderen Gesetzen eine systematische Unterdrückung von Demokratie, Menschenrechten und Freiheiten. Zusätzlich besorgniserregend sei, dass das Gesetz rückwirkende Rechtskraft habe.

Aufhebung des Gesetzes gefordert

„Die Europäische Union fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, dieses Gesetz aufzuheben und die russische Gesetzgebung mit den Verpflichtungen in Einklang zu bringen, die Russland im Rahmen des europäischen und internationalen Menschenrechtsrechts – einschließlich der Menschenrechtskonvention des Europarats – eingegangen ist“, ergänzte der Sprecher.

Das umstrittene Gesetz war gestern von Kreml-Chef Wladimir Putin unterzeichnet worden. Von russischen Oppositionellen wird es als „Anti-Nawalny-Gesetz“ bezeichnet, weil vor Kurzem die politischen Regionalstäbe des inhaftierten Kreml-Gegners Alexej Nawalny von den Behörden als extremistisch eingestuft worden waren.