Einigung auf zwei Kurzarbeitsmodelle

ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher hat heute die Einigung mit den Sozialpartnern zur nächsten Kurzarbeitsphase, die ab Juli gelten wird, mitgeteilt. Es werden zwei Modelle nebeneinander mit verschiedenen Bedingungen angeboten: eine CoV-Kurzarbeit für besonders von der Pandemie betroffene Bereiche wie die Stadthotellerie und die Luftfahrt und eine reguläre Kurzarbeitsform für die anderen Branchen.

Für die besonders betroffenen Branchen, die mindestens 50 Prozent Umsatzausfall haben, gelten im Wesentlichen dieselben Bedingungen wie bisher, das heißt: Die Arbeitszeit kann bis auf null Prozent sinken. Für die anderen Branchen, die weniger betroffen sind, wird es ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe geben.

Neues Modell bis Sommer 2022

Die Nettoersatzraten für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bleiben gleich, es wird aber eine 50-prozentige Mindestarbeitszeit gefordert und ein verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je angefangene zwei Monate Kurzarbeit. Weiters gibt es einen Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe. Dieses Modell stehe bis Sommer 2022 zur Verfügung.

Derzeit sind rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Kocher rechnet damit, dass die Zahl der Kurzarbeitenden bis Ende des Sommers auf 100.000 bis 120.000 fallen wird. Bisher hat das Arbeitsmarktservice (AMS) rund elf Mrd. Euro an CoV-Kurzarbeitshilfen zugesagt und davon über 7,9 Mrd. Euro ausbezahlt. Die Neuregelung ist die fünfte Phase der CoV-Kurzarbeit und soll ab Juli gelten.