Frist für Urheberrechtsnovelle verstrichen

Die Umsetzung der 2019 beschlossenen EU-Copyright-Richtlinie in Österreich verzögert sich. Eine entsprechende Urheberrechtsnovelle hätte eigentlich bis heute in Kraft treten müssen, diese Frist ließ die Regierung allerdings verstreichen. „Die Verhandlungen zur Urheberrechtsnovelle laufen noch“, hieß es aus dem Justizministerium auf APA-Nachfrage.

„Ziel des Gesetzesvorhabens ist ein modernes Urheberrecht für Österreich, das einen fairen Ausgleich aller Interessen bietet“, hieß es. „Es ist dem Justizministerium ein wichtiges Anliegen, dass es zu einer baldigen Umsetzung mit einem ausgewogenen Interessensausgleich kommt.“

SPÖ fürchtet „Durchpeitschen“

Kritik gab es von der Opposition. Trotz Stichtags für die Umsetzung fehle von der Novelle „weit und breit jede Spur“, so SPÖ-Netzpolitiksprecherin Katharina Kucharowits in einer Aussendung. Sie kündigte eine parlamentarische Anfrage zum Thema an. Es handle sich um „eine sehr umstrittene und komplexe Materie, ein Durchpeitschen darf es hier nicht geben“.

NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter warnte in einer Stellungnahme davor, dass die wirtschaftlichen Interessen der Kreativwirtschaft unter die Räder zu kommen drohten. „Angesichts dieser Dringlichkeit ist es völlig unverständlich, dass das Justizministerium die Reform des Urheberrechts nicht mit größter Priorität vorantreibt.“

VÖZ für weitere Debatte

Von einer Fortführung der Diskussion geht der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) aus. „In diese Arbeitsentwürfe hat sich manches ‚hineinverirrt‘, was über die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie weit hinausgeht oder gar nichts mit der Umsetzung der Richtlinie zu tun hat“, so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. Er nannte etwa „die generelle Befristung exklusiver Lizenzen, aber auch eine ‚Bagatellregelung‘ für Social-Media-Plattformen, welche die Kontrollpflicht weitgehend aushöhlt“.

Die Allianz Zukunft Kreativwirtschaft, die sich ebenfalls im Diskurs mehrfach zu Wort gemeldet hat, sieht unterdessen zeitliche Fragen weniger als Problem denn inhaltliche. Es wird moniert, dass die derzeit bekannten Entwürfe „teilweise massiv von Text und Geist der EU-Vorgabe“ abweichen.

So schaffe man neue Privilegien für Unternehmen wie Google und Co, „anstatt den österreichischen Kreativbranchen den Rücken gegenüber den Techriesen zu stärken“. Daher müsse es zu einer Überarbeitung kommen. „Wenn dadurch die Qualität des Gesetzes verbessert werden kann, sind ein paar Monate mehr an Vorbereitungszeit gut investierte Zeit.“

NGOs kritisieren EU-Entwurf

Nicht an der österreichischen Regierung, sondern an der Europäischen Kommission stößt sich wiederum ein Zusammenschluss verschiedener Digitalrechts-NGOs, darunter die Grundrechtsplattform epicenter.works. Sie kritisieren einen Leitfaden zur Umsetzung, der den Nutzerschutz untergraben würde. Vor allem lege man die Funktionsweisen der Upload-Filter in die Hände von multinationalen Unternehmen, was äußerst problematisch sei.

Die EU-Copyright-Richtlinie wurde nach langwierigen Diskussionen 2019 beschlossen und ist von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Zentrale Punkte sind u. a. ein Urhebervertragsrecht, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die Verpflichtung für Onlineplattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen oder entsprechende Lizenzierungsvereinbarungen zu treffen.