VfGH: Brandstetter tritt „mit sofortiger Wirkung“ zurück

Mit dem Rückzug des nach veröffentlichten Chats unter Druck geratenen Ex-Justizministers Wolfgang Brandstetter (ÖVP) als Verfassungsrichter geht es nun noch etwas schneller als gedacht.

Er habe nach einem Gespräch im Kollegium des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) „seinen Rücktritt mit sofortiger Wirkung erklärt“, hieß es gestern in einer Aussendung des VfGH. Ursprünglich hatte Brandstetter seinen Rückzug nach Fertigstellung laufender Akten mit 1. Juli angekündigt.

Bei laufenden Beratungen nicht mehr dabei

Brandstetter, gegen den schon länger wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses ermittelt wird, ist also in der aktuellen VfGH-Session nicht mehr dabei. Zuletzt hatte es noch geheißen, dass Brandstetter in dieser Session noch an einer Beratung in kleiner Besetzung (also nicht des ganzen Plenums) teilnehmen werde.

Nun würden sich angesichts seines sofortigen Rückzugs weitere Überlegungen erübrigen, ob interne Schritte im Gerichtshof notwendig seien, hieß es in einer Aussendung. Wie im Fall von Vakanzen üblich, werden an Brandstetters Stelle nun Ersatzmitglieder einberufen.

Bei der aktuellen, seit gestern laufenden Session werden über mehr als 400 Fälle beraten. Ein guter Teil der behandelten Fällen hat erneut Bezug zur Coronavirus-Pandemie.

Aber auch der „Ibiza“-Untersuchungsausschuss beschäftigt diesmal das Höchstgericht: Die Unternehmerin Katrin Glock hat beim VfGH Beschwerde wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte erhoben. Sie sieht sich durch Äußerungen eines Ausschussmitglieds während der Sitzungen insbesondere im Recht auf Ehre und Schutz des wirtschaftlichen Rufs verletzt.