Weiter Hürden für „Grünen Pass“

Ende dieser Woche soll der für 4. Juni angekündigte „Grüne Pass“ mit EU-konformem QR-Code starten. Geimpfte können vorerst ihre Impfungen aber nicht eintragen. Wann das nachgeholt wird, ließ das Gesundheitsministerium offen.

Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit, sagte im Interview mit der ORF-Sendung „Report“ gestern Abend, dass geplant sei, vor dem 1. Juli damit zu starten. Anfang Juli ist das von der EU vorgesehene Startdatum für den „Grünen Pass“.

Sektionsleiterin Reich zur CoV-Strategie der Regierung

Katharina Reich (Generaldirektorin für die Öffentliche Gesundheit und Leiterin der Sektion Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem im österreichischen Sozialministerium) erklärt die ständigen Verschiebungen des „Grünen Passes“ und die weiteren CoV-Strategien der Bundesregierung.

Reich will aufgrund der „komplexen Strukturen“ daher zunächst mit zwei „Gs“- getestet und genesen – starten. Allerdings könnten auch Genesene Schwierigkeiten haben, das mit dem „Grünen Pass“ nachzuweisen, berichtete die ZIB1 heute. Denn die Gemeindeämter sollten zuvor eigene Zertifikate dafür ausstellen. Das funktioniert offenbar in vielen Fällen nicht.

„Total daneben gegangen“

Entsprechend groß ist die Kritik etwa von dem Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Er bemängelte die Kommunikation vonseiten des Bundes gegenüber den Gemeinden: „Man kann nicht die Gemeinden in die Pflicht nehmen, nicht mit ihnen sprechen und nicht die Tools zur Verfügung stellen. Das ist total daneben gegangen.“

Weitere Pannen bei „Grünem Pass“

Verzögerungen und Pannen begleiten die Einführung des „Grünen Passes“: Der von der Bundesregierung und der EU angestrebte Nachweis, ob man geimpft, genesen oder getestet ist, schrumpt nun in der ersten Auflage – die Geimpften sind nicht dabei. Und beim Nachweis einer überstandenen CoV-Erkrankung legen sich nun die Gemeindeämter quer, die die Zertifikate ausstellen sollten.

Das Gesundheitsministerium verwies darauf, dass auch die Bezirkshauptmannschaften und die Ombudsstellen des Elektronischen Gesundsheitsakts (ELGA) Zertifikate ausstellen könnten. Mit dem Städte- und Gemeindebund sei man in engem Austausch, zudem gebe es ein entsprechendes Handbuch.