U-Ausschuss: Opposition wendet sich an Schiedsstelle

SPÖ, NEOS und FPÖ greifen im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss zu einem in der Verfahrensordnung vorgesehenen, aber bis dato wenig wahrgenommenen Mittel: Sie wenden sich wegen nicht zugelassener Fragen an die parlamentarische Schiedsstelle. Ein entsprechender Antrag wird heute eingebracht.

Die parlamentarische Schiedsstelle besteht aus den Mitgliedern der Volksanwaltschaft. Diese müssen nun zeitnah entscheiden, formelle Entscheidungsfrist ist ihnen keine gesetzt. Gegenstand der an die Volksanwaltsschaft gerichteten und der APA vorliegenden Beschwerde sind vier im U-Ausschuss vom Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) nicht zugelassene Fragen, zwei davon an Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), zwei einen ehemaligen Mitarbeiter Blümels in dessen Zeit als Kanzleramtsminister.

Fragen zu Infoweitergabe und Kirche

Bei den Fragen an Blümel geht es einerseits darum, ob ihn sein nunmehriger Kabinettschef Clemens-Wolfgang Niedrist in irgendeiner Art und Weise darüber informierte, dass er Beschuldigter sei bzw. dass Zwangsmaßnahmen gegen ihn anstehen könnten.

Andererseits betraf es die Frage, ob Blümel Wahrnehmungen dazu habe, ob es im März 2019 auch Termine bei allen anderen Religionsgemeinschaften außerhalb der römisch-katholischen Kirche gab. Wie vom Finanzministerium an den U-Ausschuss übermittelte Mails zeigen, hat das Kanzleramt im März eine Aufstellung steuerlicher Begünstigungen im Zusammenhang mit Religionsgemeinschaften angefordert.

Die an den ehemaligen Kabinettsmitarbeiter gerichteten Fragen standen im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen rund um den Untersuchungsausschuss: etwa, ob er von Kanzler Sebastian Kurz’ (ÖVP) Kabinettschef Bernhard Bonelli diesbezüglich kontaktiert worden sei.