288 Mio. Euro Schadenersatz an VW von Winterkorn und Co.

Der frühere Konzernchef Martin Winterkorn und drei weitere Ex-Topmanager zahlen wegen des Dieselskandals Rekordentschädigungen an Volkswagen. Ein Großteil der Gesamtsumme entfällt dabei auf spezialisierte Haftpflichtversicherungen. Laut der abschließenden Einigung wurde ein Betrag von knapp 288 Millionen Euro vereinbart, hieß es heute aus dem Unternehmen.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende persönlich zahlt 11,2 Millionen Euro. Ex-Audi-Chef und -VW-Konzernvorstand Rupert Stadler soll selbst 4,1 Millionen Euro überweisen. Bei ihm und Winterkorn geht es um die Verletzung aktienrechtlicher Sorgfaltspflichten. Der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz steuert 1,5 Millionen Euro bei, der ehemalige Audi-Manager Stefan Knirsch eine Million Euro.

Daneben gibt es zusätzliche Versicherungsleistungen, die weit über den privaten Beträgen liegen. Sie summieren sich nach Angaben von VW auf insgesamt 270 Millionen Euro. An den Verhandlungen waren neben den Anwälten der einstigen Manager mehr als 30 Versicherer beteiligt.

Im Juli sollen Beschlüsse gebilligt werden

Sowohl die persönlichen Zahlungen als auch die versicherte Abdeckung ergäben „mit Abstand die höchste Summe, die ein solches Konsortium in Deutschland jemals auf den Tisch gelegt hat“, hieß es aus Kreisen der Unterhändler.

Die Grundsatzentscheidung, Winterkorn und einige von dessen Kollegen nach „Dieselgate“ finanziell zur Mitverantwortung zu ziehen, war bereits Ende März gefallen. Nun liegen die Details vor.

VW hatte auch von Ex-Entwicklungschef Ulrich Hackenberg Schadenersatz verlangt. Dieser sei aber „nicht zu einer Einigung bereit“, weshalb nun „gerichtliche Schritte“ gegen ihn vorbereitet werden sollen.

Die vereinbarten Zahlungen, die außerhalb zivil- oder strafrechtlicher Prozesse besprochen wurden, könnten einen vorläufigen Schlusspunkt in der jahrelangen Aufarbeitung individueller Verantwortlichkeiten in der Abgasaffäre setzen.

Die für den 22. Juli angesetzte Hauptversammlung muss die Beschlüsse noch billigen. Vor den Gerichten selbst sind in bereits laufenden oder in demnächst anstehenden Verfahren jedoch weitere Fragen zu klären.